So oder vielleicht weniger kraftvoll und etwas mehr gesittet, aber immerhin in diesem Sinne ist der Herr Hartz heute vor Gericht aufgetreten. Natürlich nicht, ohne sich zuvor mit den Beteiligten abgesprochen zu haben, deren Schuld und Mitwirkung sowieso unbestritten ist. Und ihren Spaß hatten sie ja schon.
Wir reden, dies nur zur Erinnerung, von 44 Fällen von Veruntreuung und ein paar Millionen Euro. Nichts Genaues weiß man nicht, und neuerdings kommt´s in Deutschland auf ein paar Millionen mehr oder weniger ja nicht an. Schließlich sind wir Deutschen wieder im Kommen und haben´s.
Herr Hartz also ist voll geständig. Was die Sache natürlich sehr vereinfacht, für das Gericht und für den Hartz sowieso.
Da sind die Richter dankbar und setzen ein positives Signal. Man spricht von 2 Jahren Bewährungsstrafe und einer Geldsstrafe. Von Wiedergutmachung habe ich nichts gehört und bin mir nicht einmal mehr sicher, ob das so selbstverständlich ist wie einstens. Siehe oben: Was sind schon ein paar Millionen. (Der Bau-Schneider wird sich schön ärgern: Der mußte damals noch in den Knast.)
Ich stelle mir vor: Ich, auf der Arbeit, ersetze die normale Buchhaltung durch eine doppelte (das Schlechte ins Töpfchen, das Gute ins Kröpfchen), schanze mir ein paar Zehntausend Euro auf die eigenen Konten (Mehr ist bei meinem Job unmöglich "drin"!).
Was wohl würde geschehen, wenn ich mich, voll geständig, wie ich nach ein paar Monaten schönen Lebens dann vielleicht gern wäre (klar, hätt´s auch ein bißchen mehr sein können, aber frau ist ja mit weniger zufrieden), vor den Richter stellen und mit dem Brustton der anwaltlich empfohlenen Überzeugung sagen würde: "Herr Richter, ich geb´s zu - ich habe Scheiße gebaut!"
Komisch! Selbst mit der kühnsten Phantasie kann ich mir für diesen Fall keine Bewährungsstrafe vorstellen. Aber unsereiner hat auch ein bißchen moralische Läuterung verdient. Bei Leuten wie Hartz ist eh´ Hopfen und Malz verloren.
Altes deutsches Sprichwort: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."
Immerhin überlegen sich derzeit kompetente Marketingfuzzies und Kommunikationsexperten, wie man am besten seinen Namen aus "Hartz IV" verbannt. Jemand, der inzwischen wirklich nur noch mit Veruntreuung und Bordellbesuchen zur "Verbesserung" des Verhältnisses zum Betriebsrat in Verbindung gebracht wird, eignet sich nun mal nicht als Namensgeber für Sozialkürzungen.
Die alten Aufnahmen vom grinsenden Peter Hartz und glücklichen Kanzler Schröder haben wirklich etwas sehr Surreales an sich... Herrlich!
Posted by: Nicolae Carpathia | January 17, 2007 at 04:27 PM
Das Gericht sollte die Gelegenheit nutzen, einen Mindestbetrag festzusetzen, ab dem eine Straftat zur Affaire wird und das imperative Ehrenwort als Beweismittel zulassen.
Posted by: 2020 | January 18, 2007 at 12:08 AM
War wird die Antwort des Volkes auf die Gesetzlosigkeit seiner Elite zukünftig sein ?
Posted by: HartzVI.de | January 18, 2007 at 02:16 AM
Die Antwort sieht getreu dem Motto "ich bin doch nicht blöd!" so aus, dass das entsprechende Verhalten übernommen wird - ohne schlechtes Gewissen.
Es ist ja kein Wunder, dass in den letzten Jahren selbst Zeitschriften wie Capital oder Manager-Magazin scheinbar altmodische Dinge wie "Tugenden" wiederentdecken, s. etwa das Capital-Editorial "Maßlos, rücksichtslos, charakterlos"
http://www.capital.de/div/100005427.html
Langsam wird's denen nämlich auch unheimlich. Helfen wird es natürlich nichts. Das ist auch ein Generationenproblem. Der mittelständische Unternehmer mit hanseatischer Kaufmannsehre, der sein Familienunternehmen führt, hat mit der heutigen BWLer-Generation so viel zu tun wie der Bulle von Tölz mit CSI: Miami...
Posted by: Nicolae Carpathia | January 18, 2007 at 05:22 AM